- Besichtigung der WG mit einer vertrauten Person (Vormund, SozialarbeiterIn oder Familienangehörige)
- Bei Suchterkrankten Besprechung der speziellen Vereinbarung
- Ab Eintrittsdatum ein Monat Probezeit
- Bei groben Verstössen gegen die Hausordnung oder die speziellen Vereinbarungen kann die Probezeit vorzeitig abgebrochen werden. Die WG-Betreuung und -Leitung verpflichtet sich, den gesetzlichen Vertreter rechtzeitig zu informieren.
- Nach Ablauf der Probezeit findet ein Standortgespräch mit allen beteiligten Parteien statt, um die individuellen Zielsetzungen für den weiteren Aufenthalt schriftlich festzuhalten. Bei Weiterführung des Pensionsvertrages wird eine gegenseitige zweimonatige Kündigungsfrist (ab Eintrittsdatum Probezeit) vereinbart.
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